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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

alltech Installationen AG

Hofackerstrasse 40b

4132 Muttenz

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Herausgeberin

Administration

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Version

27.04.2023​

1. Allgemein

Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien vereinbarten Werkvertrages oder Auftrages.

 

2. Normen

Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.

 

3. Offertunterlagen

Alle vom Unternehmer erstellten Offertunterlagen bleiben in dessen Eigentum und dürfen ohne seine schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht noch kommerziell genutzt werden.

 

4. Rabatt

Auf bestimmte Vertrags-Positionen gewährte Rabatte sind das Ergebnis einer individuellen Kalkulation. Als solche sind die konkreten Rabatte an die im Vertrag vereinbarten Mengen und Apparate bzw. Materialien gebunden.

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5. Vorbehalte

Vorbehalten einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer.

 

6. Pauschalpreise

Wird ausdrücklich ein Pauschalpreis ausgehandelt und unmissverständlich als solcher bezeichnet, sind keine weiteren Abzüge mehr möglich.

 

7. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: Zahlung innert 30 Tagen netto.

 

8. Retouren

Retouren und Rücklieferungen, welche nicht auf Falschlieferung unsererseits zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen Verständigung mit uns. Für Aufwand, Kontrolle und Umtriebe müssen wir dem Besteller eine Rücknahmeentschädigung verlangen in der Höhe von bis 100% des Warenwertes.

 

9. Abnahme und Übergabe

Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.

 

10. Piketteinsätze und Notfälle

Wir weisen darauf hin, dass bei Aufgebot unserer Servicemitarbeiter eine Pikettgrundbeitrag von CHF 100.00 anfällt. Ausserhalb der Bürozeiten – an Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen, verrechnen wir zusätzlich einen erhöhten Stundenansatz.

 

11. Mahnwesen

Mahn- und Inkassogebühren für verfallene Rechnungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

12. Ablehnung der AGB

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen sind nur gültig, wenn diese Abweichungen schriftlich festgehalten werden.

 

13. Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner diese AGB als verbindlich.

 

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Unternehmens.

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Bauseitige Arbeiten und Lieferungen

  • Schadstoffe sind bauseitig zu klären und entsprechend fachmännisch zu entsorgen.

  • Alle erforderlichen Maurer-, Beton-, Gipser-, Stahl-, Schlosser-, Gerüst-, und Plattenarbeiten.

  • Sämtliche Durchbrucharbeiten inkl. Zubetonieren (exkl. Bohren von Löcher in Decken und Wänden für Befestigungen von Rohrleitungen und Apparaten).

  • Sämtliche Bohr-, Spitz- und Zuputzarbeiten in Wänden, Böden und Decken, inkl. statische Abklärungen.

  • Befestigungskonstruktionen für die Apparatemontage an bauseits erstellten Leichtbauwänden, Ständerwänden (z.B. Knauf).

  • Das Schlagen von Löchern, soweit sie nicht mit branchenüblichem Werkzeug gebohrt werden können (z.B. Dübellöcher bei harten Wand- und Bodenplatten).

  • Bohr- und Spitzarbeiten sowie Durchbrüche und Schlitze in Backstein.

  • Versetzen von Mauerrahmen und Tragkonsolen (exkl. Tragkonsolen im Steigschacht); sofern nicht im Leistungsverzeichnis enthalten.

  • Einmauern von Verteilereinbaukasten.

  • Erstellen von Apparatesockeln, Apparatefundamenten und schwimmenden Böden.

  • Sämtliche Gerüstungen für Erschwertmontagehöhen über 3.50m, sofern nicht im Leistungsverzeichnis enthalten.

  • Stellen von Schuttmulden.

  • Kranzüge sowie Abladehilfe von schweren Lasten.

  • Malerarbeiten, Abdeckarbeiten (Gasleitungen, Löschposten usw.).

  • Kücheneinrichtungen (inkl. Spültischmischer).

  • Alle Fugendichtungen (Kittfugen) nach SIA-Empfehlung V274 (mit sauervernetzenden Dichtstoffen, Acetat-Silikon).

  • Schützen der Wannen nach erfolgter Abnahme durch die Bauleitung.

  • Dach- und Fassadeneinfassungen für sämtliche Durchdringungen, Dunstrohreinfassungen wasserdicht.

  • Notüberläufe von entwässerten Dachflächen, resp. Ausspeier sowie Regenabwassereinläufen.

  • Versickerungsversuche und geologische Gutachten.

  • Komplette Versickerungsgalerie.

  • Freilegen der Rohre in der Bodenplatte für die Grundleitungsanschlüsse.

  • Grab- und Zuschüttarbeiten für die Grundstückentwässerungen.

  • Magerbetonbankett im Gefälle, inkl. Sole.

  • Pumpenschacht, Schlammsammler, Kontrollschächte inkl. Deckel.

  • Entleeren und Reinigung des Pumpenschachtes.

  • Sämtliche Brandabschottungen.

  • Brandschutzergänzungen bei Leitungsdurchführungen. Feuerhemmende Türen zu den Apparateräumen.

  • Erstellen der Elektroanschlüsse für Pumpen, Begleitheizungen und Steuerventile etc.

  • Lieferung und Montage der O2 Flaschen.

  • Lieferung und Montage des Druckluftcontainers.

  • Dimensionieren der Druckluft und O2 Leitungen.

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