Abschaffung des Eigenmietwerts: Jetzt steuerlich profitieren
- 15. Apr.
- 2 Min. Lesezeit
Der Entscheid ist gefallen: Der Bundesrat hat am 1. April 2026 beschlossen, die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 in Kraft zu setzen. Das sind tolle Nachrichten, denn jetzt bleibt genügend Zeit, anstehende Investitionen in selbstbewohnte Liegenschaften sorgfältig zu planen.

Die viel diskutierte "Entlastung" der Eigentümer bringt gleichzeitig eine entscheidende Veränderung mit sich. Ab 2029 können Investitionen in selbst bewohnte Immobilien steuerlich nicht mehr in Abzug gebracht werden:
Unterhaltskosten sind nicht mehr abzugsfähig
Investitionen in Energieeffizienz (z. B. Wärmepumpen) verlieren ihren steuerlichen Vorteil
Abzüge auf Bundesebene entfallen vollständig
Die Gute Nachricht ist, dass nun ein Jahr mehr Zeit bleibt, solche Investitionen optimal zu planen, als ursprünglich angenommen.
Bedeutung für Investitionen in selbst bewohnte Liegenschaften
Mit dem Wegfall der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten verändert sich die Ausgangslage grundlegend.
Investitionen sollten bewusst vor 2029 geplant und umgesetzt werden. Denn aktuell gilt noch:
Heizungsersatz (z. B. Wärmepumpe) ist steuerlich abziehbar
Energetische Sanierungen reduzieren die Steuerlast
Grössere Investitionen können über mehrere Jahre verteilt werden
Typische Beispiele:
Heizung ersetzen
Badezimmer umbauen
Gebäudehülle verbessern
Ein konkretes Beispiel aus der Praxis: Der Ersatz einer Heizung durch eine Wärmepumpe kostet schnell CHF 40’000 bis 70’000. Wird diese Investition heute getätigt, kann sie steuerlich geltend gemacht werden. Wer noch in diesem Jahr damit beginnt, kann den steuerlichen Abzug zudem über drei Jahre verteilen, um die Progression zu brechen.
Wer bereits weiss, dass in den nächsten Jahren Investitionen anstehen, sollte diese nicht aufschieben, sondern gezielt vorziehen.
Fördermöglichkeiten in Baselland und Baselstadt
Neben den steuerlichen Vorteilen gibt es aktuell einen weiteren wichtigen Hebel: Fördergelder.
In den Kantonen Baselland und Basel-Stadt bestehen attraktive Programme für:
Ersatz fossiler Heizungen
Installation von Wärmepumpen
Energetische Sanierungen
Je nach Projekt können mehrere tausend Franken an Förderbeiträgen gesprochen werden.
Wichtig zu wissen:
Fördergelder müssen vor Projektstart beantragt werden
Programme und Beiträge können sich jederzeit ändern
Kombinationen mit steuerlichen Abzügen sind aktuell besonders attraktiv
Die Kombination aus Fördergeldern + Steuerabzügen macht Investitionen heute deutlich wirtschaftlicher als in Zukunft.

Komplexität und die richtige Planung
In der Realtität sind sowohl Förderprogramme als auch steuerliche Möglichkeiten komplex. Unterschiede ergeben sich durch:
Kantonale Regelungen
Gebäudetyp und Ausgangslage
Technische Anforderungen
Zeitpunkt der Umsetzung
Zudem ist die optimale Lösung nicht immer die teuerste oder technisch aufwendigste. Vielmehr ist es diejenige, welche wirtschaftlich und langfristig am besten passt.
Unsere Spezialisten in Arlesheim verfügen über umfassende Erfahrung in:
Heizungsersatz und Wärmepumpen
Fördergesuchen in Baselland und Basel-Stadt
steuerlich optimierter Planung von Investitionen
Ziel ist es, für jede Immobilie eine Lösung zu finden, die technisch sinnvoll und finanziell optimal ist.
Jetzt handeln und steuerlich profitieren
Die Abschaffung des Eigenmietwerts bringt eine klare Botschaft:
Das Zeitfenster für steuerlich optimierte Investitionen schliesst sich zwar bis 2029, bringt aber im Falle einer aktiven Planung umso mehr Vorteile.
Wer jetzt handelt, profitiert von:
steuerlichen Abzugsmöglichkeiten
attraktiven Fördergeldern
langfristig tieferen Energiekosten
Planen Sie in den nächsten Jahren eine Heizungserneuerung oder eine energetische Sanierung?

Dann lohnt es sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Unsere Spezialisten in Arlesheim unterstützen Sie dabei.



